Arbeitsmarktdienstleister

Partnerinnen und Partner für Qualifizierung, Coaching und Eingliederung

Das Jobcenter Helmstedt arbeitet mit zertifizierten Arbeitsmarktdienstleisterinnen und Arbeitsmarktdienstleistern zusammen, um Menschen im Bürgergeldbezug wirksam bei der Integration in Arbeit, der Qualifizierung und der beruflichen Orientierung zu unterstützen. Grundlage dieser Zusammenarbeit sind die gesetzlichen Bestimmungen des SGB II, des SGB III sowie die Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).


Welche Maßnahmen bieten Arbeitsmarktdienstleister an?


Arbeitsmarktdienstleister im Landkreis Helmstedt führen – je nach Zulassung – verschiedene Maßnahmen durch, beispielsweise:

  • Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen (AVGS)
  • Bewerbungscoaching und individuelle Beratungsangebote
  • berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen
  • Sprach- und Integrationsangebote
  • Maßnahmen für junge Menschen (U25)
  • Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung
  • Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
  • Angebote zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit

Welche Maßnahmen konkret angeboten werden, richtet sich nach dem regionalen Bedarf im Landkreis Helmstedt und den geltenden arbeitsmarktpolitischen Vorgaben.


Voraussetzungen für Maßnahmenträger


Um mit dem Jobcenter Helmstedt zusammenzuarbeiten, benötigen Träger:

  • eine AZAV-Trägerzulassung
  • eine Maßnahmezulassung durch eine Fachkundige Stelle
  • qualifiziertes Fachpersonal
  • ein datenschutzkonformes Konzept gemäß SGB II, SGB III und DSGVO
  • zuverlässige Dokumentations- und Berichtssysteme
  • die Bereitschaft zur engen Abstimmung mit dem Jobcenter

Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Helmstedt


Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind regelmäßige Rückmeldungen und eine transparente Kommunikation wichtig. Arbeitsmarktdienstleister übermitteln unter anderem:

  • Teilnahmebestätigungen
  • Meldungen zu Fehlzeiten
  • Zwischen- und Abschlussberichte
  • Hinweise zu Integrationsfortschritten oder Abbrüchen
  • datenschutzkonforme Rückmeldungen über die Entwicklung der Teilnehmenden

Die Maßnahmenkoordination des Jobcenters steht Trägern für Rückfragen zur Verfügung.


Vergabe und Ausschreibungen


Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III werden in der Regel bundesweit über die Vergabeplattform der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben. Träger können sich dort über laufende oder zukünftige Ausschreibungen informieren und bewerben.

www.evergabe-online.de

Wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen


Folgende Dokumente und Hinweise sind für Arbeitsmarktdienstleister besonders relevant:

AZAV

Infos & Zulassungsvorgaben

AZAV

Offizieller Verordnungstext

Regionales

Von Schule zu Beruf

+49 5351 522400