Datenschutzbeauftragte
Arbeitssuchende erhalten vom Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sowie zur Eingliederung in Arbeit. Dafür benötigt das Jobcenter verschiedene Angaben zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation.
Ihre Sozialdaten unterliegen dem besonderen Schutz des Sozialgeheimnisses. Das bedeutet: Ihre Daten dürfen nicht für andere Zwecke genutzt oder unbefugt weitergegeben werden. Die Einhaltung aller Datenschutzvorgaben wird im Jobcenter Helmstedt durch die behördliche Datenschutzbeauftragte, Frau Lamontain-Steinbach, überwacht.
Anschrift und Kontakt
Wichtig:
Bitte senden Sie vertrauliche Informationen aus Datenschutzgründen möglichst nur per Post an das Jobcenter Helmstedt.
Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte
- berät die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allen datenschutzrechtlichen Pflichten,
- überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
- arbeitet mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zusammen,
- ist Ansprechperson für alle betroffenen Personen, die Fragen zu ihren Datenschutzrechten oder zu anderen Anliegen haben.
Sie arbeitet weisungsfrei, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Daten.
Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt wurden, wenden Sie sich bitte zuerst an die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Helmstedt. Sie kann schnell Auskunft geben und Sie umfassend beraten.
Alternativ können Sie sich auch direkt an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Für ausführliche Hinweise stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
Datenschutzerklärung des Jobcenters Helmstedt nach Art. 13 und 14 DSGVO: