Fördermöglichkeiten


Individuelle Fördermöglichkeiten und Eingliederungsleistungen auf einen Blick:

Vermittlungsbudget

Leistungen zur Anbahnung einer Arbeit oder Ausbildung
Hier geht es um Förderangebote, um Sie auf dem Weg in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen.
Hier ein paar Beispiele:

Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
Hier geht es um Förderangebote, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung finanziell unterstützen.
Beispiele:

Wichtige Info

Auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch, da diese sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richtet. Beantragen Sie die Leistungen, bevor die Kosten entstehen.

Betriebliche Erprobung oder Probearbeit

Die sogenannte Probearbeit kann von uns gefördert werden und dient neben der Arbeitserprobung auch der Kenntnisauffrischung. Anfallende Kosten, wie z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz oder Kosten der Kinderbetreuung, werden von uns übernommen.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung
Wir fördern auch eine Teilnahme an folgenden Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
  • Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Coachingmaßnahmen über das Jobcenter

Das Jobcenter Helmstedt bietet zahlreiche und individuelle Angebote an.
Möchten Sie eine der Förderleistungen beantragen? Sprechen Sie gerne ihre Arbeitsvermittlung an! Nutzen Sie dafür bitte eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Telefonisch

Service-Center +49 5351 522400
Es fallen die üblichen Gebühren Ihres Telefonanbieters an.

Online

Nutzen Sie das Online-Postfach
auf Jobcenter.digital

Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung

Berufliche Qualifizierungen erhöhen die Vermittlungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und dienen der dauerhaften beruflichen Eingliederung. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann erfolgen, wenn diese notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder wenn Sie noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Gemeinsam wird erarbeitet, welche Art der Weiterbildung für Sie zielführend ist. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, können Sie von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten.

Das Online-Erkundungstool New Plan inspiriert Sie zu neuen beruflichen Wegen und zeigt Ihnen Möglichkeiten für Ihre Entwicklung oder Weiterbildung im Job!

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+49 5351 522400