Leichte Sprache

Informationen zur Website Informationen zur Barrierefreiheit

Informationen zu unserer Website in leichter Sprache


Hier erklären wir Ihnen unsere Internet-Seite.

Wir zeigen Ihnen:

  • Wie Sie unsere Internet-Seite bedienen können.

  • Welche Informationen Sie finden können.

  • Welche Angebote Sie nutzen können.

Die Start-Seite

Die Internet-Seite vom Jobcenter Helmstedt heißt: www.jobcenter-helmstedt.de

Die erste Seite heißt Start-Seite.
Auf der Start-Seite finden Sie viele wichtige Informationen.
Oben auf der Seite sehen Sie unser Logo.
Das Logo ist das Erkennungs-Zeichen vom Jobcenter Helmstedt.
Oben finden Sie auch das Menü.
Das Menü erkennen Sie an einem Zeichen mit mehreren Strichen.
Klicken Sie auf das Menü.
Dann sehen Sie die verschiedenen Bereiche unserer Internet-Seite.

Die wichtigsten Bereiche

Auf der Start-Seite finden Sie große Felder.
Diese Felder führen zu wichtigen Themen.

Die Themen heißen:

  • Arbeit

  • Geld

  • Bildung und Teilhabe

  • Über uns

Klicken Sie auf ein Feld.
Dann bekommen Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Unsere Online-Angebote

Oben auf der Start-Seite finden Sie auch unsere Online-Angebote.
Online bedeutet:
Sie können etwas über das Internet erledigen.

Zum Beispiel:

  • Jobcenter.digital nutzen.

  • Die Jobcenter-App nutzen.

  • Einen Termin beim Jobcenter buchen.

Viele Dinge können Sie so von zu Hause aus erledigen.

Nachrichten und Termine
Weiter unten auf der Start-Seite finden Sie aktuelle Nachrichten.
Dort informieren wir über wichtige Neuigkeiten.
Es gibt auch einen Termin-Kalender.
Dort finden Sie aktuelle Termine und Veranstaltungen.
Außerdem finden Sie Presse-Mitteilungen.
Das sind Informationen für Zeitungen und andere Medien.

Der untere Bereich der Internet-Seite
Ganz unten auf jeder Seite finden Sie weitere Informationen.
Dieser Bereich ist auf allen Seiten gleich.
Dort finden Sie:

Kontakt
Hier steht, wie Sie uns erreichen können.

Datenschutz
Hier erklären wir:
So gehen wir mit Ihren persönlichen Daten um.

Impressum
Hier steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.

Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier erklären wir:
So können Menschen mit Behinderungen unsere Internet-Seite nutzen.

Diese Informationen finden Sie auf jeder Seite ganz unten.

Die Inhalte unserer Internet-Seite
Unsere Internet-Seite hat verschiedene Bereiche.

Hier erklären wir die wichtigsten Bereiche.

1. Arbeit
In diesem Bereich geht es um Arbeit und Beruf.
Sie suchen eine Arbeit?
Sie möchten eine Ausbildung machen?
Oder Sie möchten etwas Neues lernen?
Dann finden Sie hier Informationen.

Zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Suche nach einer Arbeit.

  • Hilfe beim Schreiben von Bewerbungen.

  • Beratung zu Ausbildung und Beruf.

  • Angebote zum Lernen und Weiter-Bilden.

  • Finanzielle Hilfe für bestimmte Maßnahmen.

  • Besondere Angebote für junge Menschen.

  • Informationen für Arbeit-Geber.

Arbeit-Geber sind Menschen oder Firmen, die anderen Menschen Arbeit geben.
Das Jobcenter bietet auch verschiedene Projekte an.
Diese Projekte sollen Menschen helfen, eine Arbeit zu finden.

2. Geld
In diesem Bereich geht es um Geld vom Jobcenter.
Manche Menschen haben nicht genug Geld zum Leben.
Dann können sie vielleicht Geld vom Jobcenter bekommen.
Diese Hilfe heißt Grund-Sicherung.

Hier erfahren Sie:

  • Wer Grund-Sicherung bekommen kann.

  • Welche Regeln dafür gelten.

  • Welche Unterlagen Sie brauchen.

  • Wie Sie einen Antrag stellen können.

Sie finden auch Informationen zu weiteren Themen.

Wohnen und Heizen
Das Jobcenter kann unter bestimmten Bedingungen Geld für die Wohnung und die Heizung bezahlen.

Mehr-Bedarf
Manche Menschen brauchen wegen ihrer besonderen Lebens-Situation mehr Geld.
Zum Beispiel während einer Schwangerschaft.

Einkommen und Vermögen
Hier wird erklärt:
Welches Geld und welcher Besitz bei der Grund-Sicherung berücksichtigt werden.

Veränderungen mitteilen
Hat sich etwas in Ihrem Leben verändert?

Zum Beispiel:

Sie haben eine neue Arbeit gefunden.
Oder Sie sind umgezogen.
Dann müssen Sie das dem Jobcenter mitteilen.

Weiter-Bewilligung
Manche Leistungen bekommen Sie nur für eine bestimmte Zeit.
Danach müssen Sie vielleicht einen neuen Antrag stellen.
Damit Sie weiter Geld bekommen können.
Diesen Antrag nennt man Weiter-Bewilligungs-Antrag.
Sie können einen Antrag persönlich beim Jobcenter stellen.
Oder Sie nutzen die Internet-Seite jobcenter.digital.

3. Bildung und Teilhabe

Dieser Bereich ist besonders wichtig für Familien.
Zum Beispiel für Familien mit Kindern und Jugendlichen.
Manche Familien können Geld für Schule und Freizeit bekommen.

Diese Unterstützung heißt:
Bildung und Teilhabe.
Damit sollen Kinder und Jugendliche überall mitmachen können.

Zum Beispiel:

  • Bei Klassen-Fahrten.

  • Beim Kauf von Schul-Sachen.

  • Bei zusätzlicher Hilfe beim Lernen.

  • Beim Mittag-Essen in der Schule oder Kita.

  • Bei Sport und anderen Freizeit-Angeboten.

Hier erfahren Sie auch:

Wie Sie diese Unterstützung beantragen können.


4. Über uns
In diesem Bereich stellen wir das Jobcenter Helmstedt vor.

Hier erfahren Sie:

  • Welche Aufgaben das Jobcenter hat.

  • Wie das Jobcenter arbeitet.

  • Welche Hilfe Sie bekommen können.

  • Wer Ihre Ansprech-Personen sind.

  • Wann das Jobcenter geöffnet ist.

  • Wo sich das Jobcenter befindet.

  • Wie Sie uns erreichen können.

Sie finden hier auch unsere Kontakt-Daten.


5. Jobcenter.digital
Viele Dinge können Sie auch über das Internet erledigen.
Dafür gibt es die Internet-Seite: www.jobcenter.digital

Dort können Sie zum Beispiel:

  • Grund-Sicherung beantragen.

  • Einen Weiter-Bewilligungs-Antrag stellen.

  • Veränderungen mitteilen.

  • Dokumente hochladen.

  • Nachrichten an das Jobcenter schicken.

  • Termine vereinbaren.

Dokumente sind zum Beispiel Briefe oder Bescheinigungen.

Hochladen bedeutet:
Sie schicken eine Datei über das Internet an das Jobcenter.

Das geht bequem von zu Hause aus.
Ihre Nachrichten und Unterlagen werden dabei sicher übertragen.

Wichtig:
Für Nachrichten und den Austausch von Unterlagen über das Internet nutzen Sie bitte Jobcenter.digital oder die Jobcenter-App.


6. Die Jobcenter-App
Es gibt auch eine App vom Jobcenter.
Eine App ist ein Programm für Ihr Handy.

Mit der App können Sie viele Dinge direkt auf Ihrem Handy erledigen.

Zum Beispiel:

  • Nachrichten vom Jobcenter lesen.

  • Nachrichten an das Jobcenter schicken.

  • Dokumente hochladen.

  • Bescheide ansehen.

  • Veränderungen mitteilen.

Ein Bescheid ist ein offizieller Brief vom Jobcenter.

Darin steht zum Beispiel:
Wie viel Geld Sie bekommen.

Die App gibt es für Handys mit Android.
Und für iPhones von Apple.

Auf unserer Internet-Seite finden Sie Links zum Herunter-Laden der App.

Dort erklären wir auch:
So richten Sie die App auf Ihrem Handy ein.


7. Karriere
In diesem Bereich geht es um Arbeits-Plätze beim Jobcenter Helmstedt.
Sie möchten beim Jobcenter arbeiten?

Dann finden Sie hier Informationen.

Zum Beispiel:

  • Welche Arbeits-Stellen gerade frei sind.

  • Welche Aufgaben die Mitarbeiter haben.

  • Wie Sie sich bewerben können.

  • Welche beruflichen Möglichkeiten es gibt.

Hier finden Sie auch Links zu weiteren Stellen-Angeboten.

Zum Beispiel von:

  • Der Agentur für Arbeit.

  • Dem Landkreis Helmstedt.


Haben Sie Fragen?
Wir möchten Ihnen mit unserer Internet-Seite helfen.
Sie sollen wichtige Informationen schnell finden können.
Vielleicht haben Sie trotzdem eine Frage.
Oder Sie brauchen Hilfe.

Dann können Sie sich an das Jobcenter Helmstedt wenden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache


Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.jobcenter-helmstedt.de

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:

  • Menschen, die nicht oder nur schlecht sehen können.

  • Menschen, die nicht oder nur schlecht hören können.

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

  • Menschen, die einen Computer anders bedienen müssen.

 

Dafür gibt es Gesetze und Regeln.
Das Jobcenter Helmstedt ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb müssen wir uns an Regeln zur Barrierefreiheit halten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz,

  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung,

  • das Niedersächsische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Abkürzung für das Niedersächsische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist: NBGG

Für welche Internet-Seite gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite des Jobcenters Helmstedt: www.jobcenter-helmstedt.de

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Unsere Internet-Seite ist fast vollständig barrierefrei.

Das bedeutet:
Die meisten Inhalte können auch von Menschen mit Behinderungen gut genutzt werden.

Was ist noch nicht barrierefrei?
Einige Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Das betrifft vor allem PDF-Dokumente.
Noch nicht alle PDF-Dokumente auf unserer Internet-Seite sind barrierefrei.
Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

Wann wurde diese Erklärung erstellt?
Diese Erklärung wurde am 31. Dezember 2025 erstellt.
Die Internet-Seite wurde im Dezember 2025 geprüft.
Die Prüfung wurde von der Venne Media GmbH durchgeführt.

Wir möchten unsere Internet-Seite weiter verbessern
Alle Menschen sollen unsere Informationen gut erreichen und verstehen können.
Deshalb arbeiten wir weiter an der Barrierefreiheit unserer Internet-Seite.

Eine Barriere melden
Haben Sie auf unserer Internet-Seite eine Barriere gefunden?
Können Sie einen Inhalt nicht nutzen?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie können uns eine E-Mail schicken.
Sie können uns ein Fax schicken.
Oder Sie können uns einen Brief schicken.

E-Mail
Unsere E-Mail-Adresse ist:
jobcenter-helmstedt.impressum@jobcenter-ge.de

Fax
Unsere Fax-Nummer ist:
+49 5351 522436

Post
Unsere Adresse ist:

Jobcenter Helmstedt
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt

Wenn wir Ihnen nicht helfen können
Sie haben uns eine Barriere gemeldet.
Aber Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an eine Schlichtungs-Stelle wenden.
Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.

Zum Beispiel:

Ein Mensch mit Behinderung kann eine Internet-Seite einer öffentlichen Stelle nicht richtig nutzen.
Die Schlichtungs-Stelle versucht dann, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.
Die zuständige Schlichtungs-Stelle gehört zur Landes-Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.
Grundlage dafür ist Paragraf 9 d des Niedersächsischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes.

Kontakt zur Schlichtungs-Stelle

Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 120 4037

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Wie kann ich ein Schlichtungs-Verfahren beginnen?
Sie können bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen.
Das geht auf verschiedenen Wegen.

Sie können:

  • ein Online-Formular ausfüllen,

  • einen Brief schicken,

  • eine E-Mail schicken,

  • oder den Antrag direkt bei der Schlichtungs-Stelle aufnehmen lassen.

Das Online-Formular finden Sie hier:

https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Schlichtungsverfahren/Antrag

Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen dafür keinen Anwalt und keine Anwältin.

+49 5351 522400