Weiterbewilligungsantrag
So sichern Sie Ihre Leistungen ohne Unterbrechung
Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Dies gilt nicht, wenn Ihr Leistungsanspruch nur vorläufig festgestellt wurde oder wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung als unangemessen gelten.
Wenn Sie auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiterhin hilfebedürftig sind und Leistungen benötigen, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Sie können diesen Antrag auch online über Jobcenter.digital einreichen.
Bitte senden Sie den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig und mit allen erforderlichen Unterlagen an das Jobcenter Helmstedt. Nur so lassen sich Leistungsunterbrechungen vermeiden und Ihre Leistungen können nahtlos fortgeführt werden.