Geldleistungen
Bürgergeld
Die Leistungen setzen sich grundsätzlich aus Regelbedarfen, Bedarfen für Unterkunft und Heizung und ggf. aus Mehrbedarfen zusammen.
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Neuantrag
Wenn Sie noch kein Bürgergeld bezogen haben oder Ihr Leistungsbezug länger als 6 Monate zurückliegt, müssen Sie einen Neuantrag stellen.
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Weiterbewilligung
Durch den Weiterbewilligungsantrag werden Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
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Veränderungsmitteilung
Durch den Bezug von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, wichtige Veränderungen in den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.
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Unterkunft und Heizung
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
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Bildung und Teilhabe
Das Leistungspaket beinhaltet Leistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr.
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