Bildung und Teilhabe


Teilhabe ermöglichen – für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Wenn Ihre Familie Bürgergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, dann können Ihre Kinder und Sie zusätzlichen Anspruch auf Unterstützung haben. Mit dem Paket „Bildung und Teilhabe“ helfen wir dabei, dass soziale und kulturelle Teilhabe möglich wird – und nicht an Geld scheitert.


Wer kann die Unterstützung nutzen?

Grundsätzlich können folgende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres profitieren:


Welche Leistungen gibt es?

Im Überblick – hier sind einige der Angebote, die im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“ möglich sind:

Infos finden Sie auch auf der Website des Landkreises Helmstedt:

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So beantragen Sie die Leistungen

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Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Antrag Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrt
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Anfragen

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Leistungen für Bildung und Teilhabe

+49 5351 522400