Bildung und Teilhabe
Teilhabe ermöglichen – für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Wenn Ihre Familie Bürgergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, dann können Ihre Kinder und Sie zusätzlichen Anspruch auf Unterstützung haben. Mit dem Paket „Bildung und Teilhabe“ helfen wir dabei, dass soziale und kulturelle Teilhabe möglich wird – und nicht an Geld scheitert.
Wer kann die Unterstützung nutzen?
Grundsätzlich können folgende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres profitieren:
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Junge Erwachsene bis 25 Jahre unter denselben Voraussetzungen.
Welche Leistungen gibt es?
Im Überblick – hier sind einige der Angebote, die im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“ möglich sind:
Ausflüge, Klassenfahrten oder Tagesfahrten von Schule oder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Schülerbeförderungskosten
Besuch von allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 11), Gesamtschulen, Waldorfschulen oder berufsbildenden Schulen (mit Ausnahme gewisser Stufen)
Lernförderung, wenn wichtige Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmungen erreicht werden sollen
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis 18 Jahre – z. B. Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht, Schwimmkurs, Teilnahme an Freizeiten
Persönlicher Schulbedarf (z. B. Materialien) – regelmäßig zum 1. August bzw. 1. Februar für jedes Halbjahr
Infos finden Sie auch auf der Website des Landkreises Helmstedt:
zur Website
So beantragen Sie die Leistungen
Voraussetzungen prüfen:
Prüfen Sie, ob Ihre Familie die Voraussetzungen erfüllt.
Antrag stellen:
Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden im Regelfall mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II gestellt. Nur die Lernförderung erfordert einen gesonderten Antrag.
http- oder Postfachnachricht:
Richten Sie Ihre Anfrage schriftlich oder über das Postfach im Online-Zugang („Leistung für Bildung und Teilhabe“) an das Jobcenter Helmstedt.