Bürgergeld


Persönliche Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld), wenn Sie

Die Leistungen setzen sich grundsätzlich aus den Regelbedarfen, den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und ggf. aus den Mehrbedarfen zusammen.


Regelbedarfe

Aktuelle Informationen zum Regelbedarf finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

zur Website

Unterkunft und Heizung

Alle Infos zum Thema Bedarfe Unterkunft und Heizung finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Unterkunft und Heizung:

zu den Infos

Mehrbedarfe

In bestimmten Lebenssituationen könnten Sie einen erhöhten Bedarf haben, der durch die Regelleistung nicht abgedeckt ist. Dieser Mehrbedarf wird grundsätzlich pauschaliert für folgende Personengruppen bzw. bei folgenden Sachverhalten gewährt:

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für Arbeit.

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+49 5351 522400